Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Vorübergehende Einschränkungen bei der Bearbeitung von Änderungen

Stadtverwaltung kann Änderungen bei Steuern, Gebühren und weiteren Einnahmen zeitweise nicht bearbeiten

Außenansicht des Rathauses Künzelsau mit dem markanten weißen Uhrenturm und den beiden Gebäudeflügeln. Im Vordergrund verläuft eine Straße, im Hintergrund ist ein teils bewölkter blauer Himmel zu sehen.
Aufgrund einer technischen Systemumstellung können die Fachämter der Stadtverwaltung Künzelsau vom 16. November 2026 bis voraussichtlich Mitte Januar 2027 bestimmte Änderungen bei Steuern und Gebühren nicht bearbeiten. Änderungsmitteilungen werden weiterhin entgegengenommen. Foto: Olivier Schniepp, Foto Linke GmbH.

Aufgrund einer technischen Systemumstellung kommt es bei der Stadtverwaltung Künzelsau ab Montag, 16. November 2026, zu vorübergehenden Einschränkungen. Bis voraussichtlich Mitte Januar 2027 können die zuständigen Fachämter bestimmte Änderungen und Anpassungen nicht bearbeiten.

Diese Bereiche sind betroffen

Die Einschränkungen betreffen die Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer sowie die Bereiche Wasser und Abwasser. Auch Änderungen bei Mieten und Pachten, Kindergartengebühren, der außerschulischen Betreuung, Ganztagesbetreuung und Schülerbeförderung können während der Systemumstellung nicht vorgenommen werden.

Bearbeitung nach Abschluss der Umstellung

Änderungsmitteilungen können während der Systemumstellung weiterhin bei den zuständigen Fachämtern der Stadtverwaltung Künzelsau eingereicht werden. Die Bearbeitung und Umsetzung der Änderungen sind jedoch erst nach Abschluss der Umstellung wieder möglich. Sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen, werden die eingegangenen Mitteilungen bearbeitet und die erforderlichen Anpassungen vorgenommen.

Die Stadtverwaltung Künzelsau bittet alle Betroffenen um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.