Stadtverwaltung kündigt Gewässerschauen an
Die Stadtverwaltung Künzelsau führt am Dienstag, 17. November 2026, an mehreren Gewässern im Stadtgebiet Gewässerschauen durch. Dabei werden die Gewässerläufe, Uferbereiche und angrenzenden Flächen auf mögliche Gefahren und Missstände überprüft. Ziel ist es, Hochwasserrisiken frühzeitig zu erkennen, die Bevölkerung besser vor Überschwemmungen zu schützen und die ökologischen Funktionen der Gewässer zu erhalten. Die Stadtverwaltung bittet alle betroffenen Anliegerinnen und Anlieger, ihre Grundstücke bereits im Vorfeld zu kontrollieren.
Diese Gewässer werden überprüft
Die Gewässerschauen erfolgen gemäß § 32 Absatz 6 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) an folgenden Gewässern II. Ordnung:
Buchenbach, Deubach, Etzlinsweiler Bach, EVS-Kanal, Füllbach, Gackstattgraben, Herrenbach, Mühlkanal Buchenmühle, NN-EJ9, NN-IS2, NN-YV7, Ohrenbach, Pfaffengraben, Speltbach und Sternwiesengraben.
Bei den Begehungen werden neben den Gewässerläufen auch die Uferbereiche sowie das für den Hochwasserschutz und die ökologische Funktion notwendige Umfeld begutachtet. Mögliche Probleme und Gefahren sollen erkannt und bei Bedarf Maßnahmen zu deren Beseitigung eingeleitet werden.
Sollten schlechte Witterungsverhältnisse, Hochwasser oder eine geschlossene Schneedecke die Begehungen verhindern, müssen die Gewässerschauen verschoben werden. In diesem Fall informiert die Stadtverwaltung gesondert über das weitere Vorgehen.
Auch kleinere Hindernisse können bei Hochwasser gefährlich werden
Wie wichtig regelmäßige Gewässerschauen sind, zeigen die Erfahrungen einer Begehung an der Jagst im November 2025. Diese wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart gemeinsam mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall und mehreren Kommunen durchgeführt. Dabei wurden unter anderem Ablagerungen, bauliche Anlagen im Gewässerrandstreifen und Verstöße gegen wasserrechtliche Vorgaben festgestellt.
Häufig handelte es sich um vermeintlich kleinere Missstände wie Holzlager, Komposthaufen, Zäune oder abgestellte Geräte. Bei Hochwasser können solche Hindernisse jedoch erhebliche Auswirkungen haben. Sie können den Wasserabfluss behindern oder vom Wasser mitgerissen werden und dadurch zusätzliche Gefahren verursachen.
Anlieger sollen ihre Grundstücke vorab überprüfen
Die Stadtverwaltung Künzelsau bittet alle Anliegerinnen und Anlieger der betroffenen Gewässer, ihre Grundstücke vor dem 17. November zu kontrollieren und mögliche Missstände zu beseitigen.
- Ablagerungen: Holz, Paletten, Rasenschnitt, Kompost, Erdaushub und sonstige Gegenstände dürfen nicht im Gewässerrandstreifen gelagert werden.
- Bauliche Hindernisse: Zäune, Mauern und andere Einbauten dürfen nicht in den Gewässerrandstreifen oder die Böschung hineinragen.
- Abgestellte Gegenstände: Ausgediente Geräte oder Bauwagen dürfen nicht im Gewässerumfeld abgestellt werden.
- Genehmigungen: Bauliche Anlagen und Einleitungen am Gewässer müssen über die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen verfügen.
- Uferbewuchs: Pflanzen und Gehölze am Ufer dürfen nicht eigenmächtig entfernt oder verändert werden.
- Gewässerschutz: Wassergefährdende Stoffe sowie Dünge- und Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in Gewässernähe gelagert oder eingesetzt werden.
Weiterführende Informationen für Gewässeranliegerinnen und Gewässeranlieger stellt das Kompetenzzentrum Wasser und Boden der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) in einem Informationsfaltblatt zur Verfügung:
Betreten von Grundstücken und weiteres Vorgehen
Für die Durchführung der Gewässerschauen kann es erforderlich sein, auch private Grundstücke entlang der Gewässer zu betreten. Gemäß § 101 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist die Gewässeraufsicht dazu befugt, soweit dies für die Begehung notwendig ist. Die Stadtverwaltung bittet die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer hierfür um Verständnis.
Festgestellte Missstände werden während der Gewässerschauen dokumentiert. Abhängig von der Art des Mangels übernehmen die Stadtverwaltung Künzelsau, die untere Wasserbehörde oder andere zuständige Fachbehörden die weitere Bearbeitung.
In der Regel werden die Betroffenen anschließend schriftlich über die festgestellten Mängel informiert und aufgefordert, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Nach Ablauf der Frist wird überprüft, ob die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt wurden.
Mit den Gewässerschauen möchte die Stadtverwaltung Künzelsau mögliche Gefahren frühzeitig erkennen, Hochwasserschäden vorbeugen und gleichzeitig zum nachhaltigen Erhalt der heimischen Gewässer beitragen.

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