Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Verbot von Grillen, offenem Feuer und Feuerwerk auf öffentlichen Flächen

Gefahr durch Trockenheit

Eine große, gepflegte Grünfläche liegt am Rand eines bewaldeten Hangs. Im Vordergrund befindet sich eine runde Feuerstelle aus Stein mit Grillrost, umgeben von mehreren hölzernen Sitzbänken in U-Form. Dahinter steht ein überdachter Picknickplatz mit Tischen und Bänken unter einem rotbraunen Dach. Rechts führt ein heller Schotterweg durch die Anlage. Hohe Bäume und dichtes Grün rahmen die Szene ein. Im Hintergrund eröffnet sich ein Blick über ein Tal mit Wohnhäusern und bewaldeten Hügeln. Der Himmel ist teilweise bewölkt, die Stimmung wirkt ruhig und naturnah.
Verbot von Grillen, offenem Feuer und Feuerwerk auf öffentlichen Flächen. Foto: Olivier Schniepp, Foto Linke GmbH.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr erlässt die Stadtverwaltung Künzelsau eine Allgemeinverfügung, die das Grillen sowie das Entzünden offener Feuer und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Flächen untersagt. Die Maßnahme tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 12. Juli 2026.

Konkret untersagt die Verfügung das Betreiben von Grillfeuern auf allen öffentlichen Grill- und Feuerstellen sowie das Entzünden jeglicher sonstigen offenen Feuer auf öffentlichen Flächen im gesamten Stadtgebiet. Ebenso ist das Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Rauchbomben und sonstigen pyrotechnischen Gegenständen verboten.

Hintergrund der Maßnahme ist die aktuell sehr hohe Waldbrandgefahr, die durch ausgetrocknete Böden, verdorrte Grünflächen und die herrschende Witterungslage begünstigt wird. Bereits kleinste Zündquellen können unter diesen Bedingungen gefährliche Flächenbrände auslösen. Die Verfügung dient dem Schutz von Leben, Gesundheit, Sachwerten und Natur.

Zur Durchsetzung der Regelungen wird die sofortige Vollziehung angeordnet. Damit entfalten etwaige Rechtsmittel gegen die Verfügung keine aufschiebende Wirkung. Verstöße gegen das Verbot können durch Ersatzvornahme – insbesondere das kostenpflichtige Ablöschen von Feuern – durchgesetzt werden. Die Kosten eines solchen Einsatzes, beispielsweise durch die Feuerwehr, belaufen sich auf etwa 1.000 Euro und werden den Verantwortlichen in Rechnung gestellt.

Die Stadtverwaltung Künzelsau appelliert an die Bevölkerung, die Maßnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit zu respektieren und auf das Entzünden von Feuer auf öffentlichen Flächen sowie auf Feuerwerk zu verzichten. Für private Grundstücke gilt das Verbot nicht. Es wird jedoch dringend empfohlen, auch dort besondere Vorsicht walten zu lassen und geeignete Schutzvorkehrungen zu treffen, um unkontrollierte Brandausbreitungen zu verhindern.

Weitere Informationen: https://kuenzelsau.de/rathaus+und+buergertheke/oeffentlichebekanntmachungen