Rücksichtsvoll parken und Verkehrswege freihalten
Rücksichtsvolles Parken trägt wesentlich zur Sicherheit und zu einem guten Miteinander im Straßenverkehr bei. Die Stadtverwaltung Künzelsau bittet daher alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten und Fahrzeuge ausschließlich dort abzustellen, wo das Parken erlaubt ist.
Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen gilt ein Parkverbot bis zu fünf Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Außerdem müssen Rettungswege und ausreichende Fahrbahnbreiten jederzeit freigehalten werden. Für den fließenden Verkehr sollte in der Regel eine Restfahrbahnbreite von mindestens drei Metern verbleiben.
Auch Gehwege dürfen nicht zugestellt werden. Sie müssen für Fußgängerinnen und Fußgänger, Menschen mit Rollstuhl oder Rollator sowie Eltern mit Kinderwagen sicher nutzbar bleiben.
Wer die Verkehrsregeln beachtet und Rücksicht auf andere nimmt, leistet einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren und geordneten Straßenverkehr.
Die Stadtverwaltung Künzelsau dankt für das Verständnis und die Unterstützung.

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